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Vermietung beendet – Jetzt läuft die Uhr

Vermietung beendet – Jetzt läuft die Uhr

8m 46s

Das Problem:
§ 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche und des
Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder
Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache
zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf
Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.
(2) Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf
Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in sechs
Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses.

Die Nische macht den Unterschied

Die Nische macht den Unterschied

4m 44s

Vermietet war eine Wohnung mit eineinhalb Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC, Keller und Terrasse. Im Mietvertrag ist die Wohnfläche mit "ca. 48 qm" angegeben. Die Mieterin minderte die Miete wegen einer vermeintlichen Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 % über einen längeren Zeitraum. Irgendwann langte es dem Vermieter. Er kündigte das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs, weil der Mietrückstand mindestens 2 Monatsmieten betragen hatte. Die Mieterin zog aber nicht aus. Der Vermieter erhob Räumungsklage. In dem Rechtsstreit wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Letzten Endes stritten die Parteien um eine Fläche von 0,14 qm. Diese entfiel auf eine Türnische. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu...

Sonnenpower vom Balkon und deren Schattenseiten

Sonnenpower vom Balkon und deren Schattenseiten

7m 9s

Mieter haben künftig einen (einklagbaren) Anspruch darauf, dass der
Vermieter ihnen ein „Balkonkraftwerk“ erlaubt, sofern der Installation kein
ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den gleichen Anspruch
bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der
Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen, bevor
sie eine Steckersolaranlage einsetzen.

Untervermietung oder Überbelegung

Untervermietung oder Überbelegung

3m 57s

Diese Episode beschäftigt sich mit dem § 553 BGB:
Gestattung der Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte und die Folgen für den Vermieter.

Kleinigkeit mit großer Wirkung - Die Kleinreparaturenklausel

Kleinigkeit mit großer Wirkung - Die Kleinreparaturenklausel

3m 49s

Diese Klausel regelt die Verantwortlichkeit für kleinere Reparaturen innerhalb der Mietwohnung. Laut Gesetz sind grundsätzlich die Vermieter:innen für den Erhalt der Mietsache verantwortlich. Die Kleinreparaturenklausel ermöglicht es jedoch, dass auch Mieter:innen an den Kosten für kleinere Reparaturen beteiligt werden können.

Was genau unter "kleineren Reparaturen" zu verstehen ist, kann variieren, aber im Allgemeinen bezieht sich dies auf Gegenstände, die Mieter:innen häufig benutzen, wie zum Beispiel Wasserhähne oder Lichtschalter. Wichtig ist, dass eine Kostenobergrenze für diese Reparaturen im Mietvertrag festgelegt ist. Üblicherweise fallen Reparaturen wie das Auswechseln von Glühbirnen, das Reparieren von Türklinken oder das Abdichten von Wasserhähnen unter diese Kategorie....

Scheidung: Wer muss gehen, wer darf bleiben?

Scheidung: Wer muss gehen, wer darf bleiben?

8m 7s

§ 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Nutzung der Ehewohnung nach einer Scheidung. In dieser Episode einige wichtige Informationen dazu.

Der Mieter sorgt grundsätzlich für Schönheitsreparaturen. Muss er das?

Der Mieter sorgt grundsätzlich für Schönheitsreparaturen. Muss er das?

3m 18s

In den mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet sich der Begriff der Schönheitsreparaturen nicht. In Rechtsprechung und Literatur ist aber gefestigt, dass unter Schönheitsreparaturen insbesondere das Anstreichen, Tapezieren oder Kalken von Wänden und Decken, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen gemeint ist. Es geht im Wesentlichen also um die Beseitigung von Gebrauchsspuren, die während der Mietzeit üblicherweise entstehen.

Populäre Irrtümer Teil 1

Populäre Irrtümer Teil 1

4m 50s

Es ranken sich viele Mythen um die Vermietung von Wohnungen und Immobilien. In dieser Episode greifen wir drei davon auf:
Ist der Verkauf einer Wohnung, wirklich ein Kündigungsgrund für die darin wohnenden Mieter? Kann Haustierhaltung generell im Mietvertrag ausgeschlossen werden?
Ist die Wohnungsabnahme beim Auszug eines Mieters gesetzlich geregelt?

Kaminöfen, das ist beim nachträglichen Einbau zu beachten

Kaminöfen, das ist beim nachträglichen Einbau zu beachten

4m 14s

Schornsteinfeger darf über Ausnahme entscheiden
Wer einen Kaminofen in einem vor 2022 bestehenden oder geneh­migten Haus nachträglich einbauen will, scheitert oft an den Neure­gelungen für den Einbau des Schornsteins. Was viele nicht wissen: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf über die Unver­hältnismäßigkeit im Einzelfall entscheiden und die Errichtung des Schornsteins nach den alten Regelungen erlauben.

Mietvertrag richtig ausfüllen

Mietvertrag richtig ausfüllen

45m 43s

Wer eine Wohnung vermieten will, verwendet in aller Regeleinen vorgedruckten Mietvertrag, sei es in Printform oder durchDownload aus dem Internet. Doch die Unterschrift derVertragsparteien bedeutet noch nicht, dass Mieter sich auchan alles halten müssen, was der Vertrag beinhaltet. Selbstwenn das Mietvertragsformular rechtssichere Formulierungenenthält, gibt es immer noch genügend Fallstricke undFehlerquellen beim Ausfüllen.
Der Vortrag soll Ihnen bei einemguten Start ins Mietverhältnis helfen.