Heizungsgesetz im Wandel – was Eigentümer jetzt wissen müssen

Shownotes

📌 Shownotes 🏠 Gebäudeenergiegesetz – der aktuelle Stand

Weiterbetrieb bestehender Gas- und Ölheizungen ist zulässig

Die 65-Prozent-Regel greift nur beim Neueinbau einer Heizung

Austauschpflichten entstehen erst bei irreparablen Defekten oder umfassender Erneuerung

Zentrale Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung

🔄 Politischer Kurswechsel und Technologieoffenheit

Angekündigte Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes

Mehrere technische Lösungen sollen künftig gleichwertig möglich sein

Relevanz für Bestandsgebäude, Mehrfamilienhäuser und ältere Immobilien

Forderung nach Wahlfreiheit statt Einheitslösungen

🗓️ Zeitlicher Ausblick auf mögliche Gesetzesänderungen

Erarbeitung von Eckpunkten für eine Novelle

Geplantes parlamentarisches Verfahren

Frühester realistischer Zeitpunkt für ein Inkrafttreten neuer Regelungen

Bis dahin gilt die bestehende Rechtslage unverändert weiter

💶 Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit

Hohe Förderquoten weiterhin möglich

Förderanträge müssen vor Beauftragung gestellt werden

Wirtschaftliche Abwägung entscheidend für jede Investitionsentscheidung

Bedeutung individueller Beratung und Gesamtkostenbetrachtung

❓ Häufige Fragen aus der Praxis

Darf ich meine bestehende Heizung weiter nutzen?

Ist sofortiges Handeln notwendig?

Wann Abwarten sinnvoll ist – und wann nicht

✅ Fazit von Haus & Grund Sindelfingen

Kein akuter Handlungsdruck für Eigentümer

Politische Entwicklungen aufmerksam beobachten

Entscheidungen ruhig, informiert und langfristig treffen

Wirtschaftlichkeit und individuelle Situation stehen im Mittelpunkt

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„Heizungsgesetz im Wandel – was Eigentümer jetzt wissen müssen“ Intro (0:00–0:40) Sprecher: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts von Haus & Grund Sindelfingen. Mein Name ist Christoph Schoder In dieser Folge sprechen wir über ein Thema, das viele Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften derzeit stark beschäftigt: das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Heizungsgesetz – und die angekündigten Änderungen in den kommenden Jahren. Wir ordnen für Sie ein: - was aktuell gilt, - was politisch geplant ist, - und was das ganz konkret für Sie als Eigentümer bedeutet. --- 1. Aktueller Stand: Was gilt heute beim Gebäudeenergiegesetz? (0:40–6:00) Beginnen wir mit dem Status quo. Seit Anfang 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Der bekannteste Punkt ist die sogenannte 65-Prozent-Regel. Das bedeutet: - Wenn eine neue Heizung eingebaut wird, - muss diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wichtig ist aber die Klarstellung, die in der öffentlichen Debatte oft untergeht: 👉 Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Niemand muss eine funktionierende Gas- oder Ölheizung sofort austauschen. Erst wenn: - eine Heizung irreparabel ausfällt - oder ein vollständiger Austausch ansteht, greifen die neuen Anforderungen – und auch dann abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. Diese kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle: - größere Städte müssen sie bis 2026 vorlegen, - kleinere Kommunen bis 2028. Auch im Raum Sindelfingen wird das künftig Einfluss darauf haben, welche Heizlösung sinnvoll, zulässig und wirtschaftlich ist. --- 2. Warum so viel Unsicherheit? Der politische Richtungswechsel (6:00–11:00) Viele Eigentümer fragen sich derzeit: Bleibt das alles so? Wird das Gesetz wieder geändert? Die kurze Antwort: Ja, es soll geändert werden – aber nicht sofort. Die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz grundlegend zu überarbeiten. Ein zentrales Stichwort dabei ist: Technologieoffenheit. Was heißt das? Bisher wurde das Gesetz von vielen Eigentümern so wahrgenommen, als gäbe es faktisch nur eine Lösung: die Wärmepumpe. Künftig sollen mehr technische Wege gleichwertig anerkannt werden, solange sie zur CO₂-Reduktion beitragen. Dazu gehören: - H2-ready-Gasheizungen, - Hybridlösungen, etwa Gas plus Wärmepumpe, - Biogas- und Biomethanlösungen, - Kombinationen mit Solarthermie. - Pelletheizungen Gerade für: - Bestandsgebäude, - Mehrfamilienhäuser, - ältere Immobilien ist das ein entscheidender Punkt. 👉 Haus & Grund begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: Eigentümer brauchen Wahlfreiheit statt Einheitslösungen. --- 3. Der Zeitplan: Wann kommt eine neue Gesetzeslage? (11:00–15:00) Ein ganz wichtiger Punkt zur Beruhigung: 👉 Das Gebäudeenergiegesetz wird nicht kurzfristig geändert. Nach derzeitigem Stand sieht der politische Fahrplan so aus: - Bis Ende Januar 2026 sollen zunächst die fachlichen Eckpunkte für eine Novelle erarbeitet werden. Beteiligte sind Fraktionsvorsitzende, Fachpolitiker und Ministerien. Im Fokus stehen: - Technologieoffenheit - mehr Flexibilität für Bestandsgebäude - und sogar eine mögliche Umbenennung, etwa in Gebäudemodernisierungsgesetz. - - Ende Februar 2026 ist ein Kabinettsbeschluss vorgesehen. - Ab Frühjahr 2026 beginnt dann das parlamentarische Verfahren mit Gesetzentwurf, Anhörungen und Bundestagsdebatten. Ein Inkrafttreten wäre frühestens im Laufe des Jahres 2026 realistisch. Ganz entscheidend für Sie als Eigentümer: 👉 Bis dahin gelten die bestehenden Regeln unverändert weiter. --- 4. Kosten, Förderung und Wirtschaftlichkeit (15:00–20:00) Ein weiteres großes Thema sind natürlich die Kosten. Aktuell sind hohe Förderquoten möglich – in Einzelfällen bis zu 70 Prozent. Das gilt nicht nur für Wärmepumpen, sondern zunehmend auch für Hybrid- und Übergangslösungen. Ein Beispiel zur Einordnung: - Eine H2-ready-Gasheizung kann etwa 15.000 Euro kosten. - Nach Förderung verbleibt unter Umständen ein Eigenanteil von rund 4.000 bis 5.000 Euro. Das ist für viele Eigentümer wirtschaftlich realistischer, als sofortige Komplettsanierungen oder tiefgreifende bauliche Eingriffe. Aber wichtig: - Förderbedingungen ändern sich - Anträge müssen vor Auftragserteilung gestellt werden - individuelle Beratung ist unverzichtbar 👉 Haus & Grund empfiehlt: Keine Entscheidung ohne wirtschaftliche Gesamtrechnung. --- 5. Typische Fragen aus der Mitgliedschaft (20:00–23:00) Frage: „Darf ich meine Ölheizung behalten?“ Ja. Solange sie funktioniert, dürfen Sie sie weiter betreiben. Ein Austausch wird erst relevant bei Defekt oder umfassender Modernisierung – und abhängig vom Wärmeplan. Frage: „Soll ich jetzt schon investieren?“ Nicht aus Panik. Aber: Wer planvoll vorgeht, Angebote vergleicht und Förderungen prüft, ist klar im Vorteil. Frage: „Soll ich lieber warten?“ Warten kann sinnvoll sein – aber nur mit Strategie, nicht mit Stillstand. --- 6. Fazit von Haus & Grund Sindelfingen (23:00–24:30) Unser Fazit: - Das Heizungsgesetz bleibt komplex - die politische Richtung ändert sich - aber es gibt keinen akuten Handlungszwang Die angekündigte Technologieoffenheit ist ein richtiger Schritt: - mehr Wahlfreiheit - mehr Praxisnähe - mehr Planungssicherheit Unsere Empfehlungen: 1. Ruhe bewahren 2. Zustand der eigenen Immobilie realistisch einschätzen 3. kommunale Wärmeplanung beobachten 4. Entscheidungen langfristig und wirtschaftlich treffen

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