💰 Rückwirkend zur Kasse
Shownotes
Abgabenordnung (§ 2 Abs. 3 KAG BW i. V. m. § 25 Abs. 3 GrStG)
Rückwirkende Grundsteuererhöhung Tübingen (270 → 360 %)
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (§ 2 Abs. 2)
Ursprüngliche Intention: Haushaltsflexibilität, nicht nachträgliche Einnahmen
400–650 Widersprüche eingegangen
Stadt erhebt Bearbeitungsgebühr von 120 € bei „unbegründeten“ Widersprüchen
Haus & Grund prüft rechtliche Schritte
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🎙️ Podcast-Episode
Headline:
💰 Tübingen bittet rückwirkend zur Kasse – Was die Grundsteuererhöhung für Eigentümer bedeutet
Intro (Sprechertext):
Willkommen bei Haus & Grund im Gespräch – dem Podcast für alle, die Wohneigentum leben, gestalten und bewahren. Heute geht es um ein Thema, das in Baden-Württemberg für Schlagzeilen sorgt: Die Stadt Tübingen hat die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöht – und das deutlich. Von 270 auf 360 Prozent. Was steckt dahinter, wie ist das rechtlich möglich – und was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer? Wir sprechen darüber, was die Entscheidung auslöst, wie sie begründet wird und warum Haus & Grund deutliche Kritik übt.
Hauptteil (Moderation & Kommentar):
1. Die Entscheidung Bürgermeister Boris Palmer und der Gemeinderat Tübingen haben beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zu erhöhen. Der Grund: Eine Haushaltslücke von rund 7,6 Millionen Euro. Durch die Erhöhung sollen etwa 6,3 Millionen Euro zusätzlich in die Stadtkasse fließen. Nach Angaben der Stadt entspricht das weniger als 10 Cent Mehrbelastung pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat – für viele Eigentümer aber summiert sich das schnell zu mehreren Hundert Euro im Jahr.
2. Die Begründung der Stadt Palmer argumentiert, die Maßnahme sei „gerechtfertigt und unvermeidbar“. Die Stadt stehe unter Druck durch gestiegene Sozialausgaben und laufende Bauprojekte, die finanziert werden müssten.
3. Die rechtliche Grundlage – und ihr eigentlicher Zweck Eine rückwirkende Anpassung der Hebesätze ist nach der Abgabenordnung (§ 2 Abs. 3 KAG BW i. V. m. § 25 Abs. 3 GrStG) bis zum 30. Juni des laufenden Jahres rechtlich zulässig. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit ursprünglich geschaffen, um technische oder rechnerische Anpassungen zu erlauben – etwa, wenn Schätzungen zu Einnahmen oder Flächen erst im Frühjahr vorliegen oder der Haushalt noch nicht verabschiedet ist. Sie sollte nicht als nachträgliches Steuerinstrument dienen, sondern als Korrektur- oder Angleichungsmöglichkeit, wenn Daten aus dem Vorjahr erst verspätet verfügbar werden. In Tübingen wird diese Regel nun maximal ausgeschöpft – und das sorgt für Diskussionen über Sinn und Fairness.
4. Die Reaktion von Eigentümern und Verbänden Der Protest ließ nicht lange auf sich warten: Etwa 400 Widersprüche gingen bei der Stadt ein. Haus & Grund Tübingen hält die Maßnahme für rechtlich fragwürdig und prüft juristische Schritte. Palmer wiederum geht gegen die Behauptung der Rechtswidrigkeit juristisch vor – ein ungewöhnlicher Schlagabtausch zwischen Stadtverwaltung und Eigentümerverband.
5. Die Folgen Mit der Erhöhung ist Tübingen nun die Stadt mit der höchsten Grundsteuerbelastung in Baden-Württemberg. Die Entscheidung könnte Signalwirkung haben – andere Kommunen könnten folgen, wenn Haushaltslücken drohen. Für Eigentümer und Mieter aber bedeutet das: steigende Kosten, Unsicherheit – und ein wachsendes Misstrauen gegenüber nachträglichen Steuerentscheidungen.
Fazit (Sprechertext):
Was bleibt? Die Tübinger Entscheidung zeigt, wie schnell Eigentümer zur Kasse gebeten werden können – selbst rückwirkend. Haus & Grund fordert daher eine verlässliche, transparente und faire Steuerpolitik, die Eigentümer nicht nachträglich belastet. Denn Vertrauen ist die Grundlage für Investitionen in Wohneigentum – und Vertrauen wächst nicht durch rückwirkende Steuerbescheide.
Outro (Sprechertext):
Das war Haus & Grund im Gespräch. Wenn Sie über dieses Thema diskutieren möchten, finden Sie weiterführende Informationen auf unserer Website unter hausundgrund-sindefingen.de und beim Landesverband Baden-Württemberg. Bleiben Sie informiert – und bleiben Sie Haus & Grund treu. Bis zur nächsten Folge!
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