Wichtige Änderungen durch die Mietrechtsreform 2026
Die Bundesregierung plant mit „Mietrecht II“ eine umfassende Reform des Mietrechts. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter stärker zu schützen und mögliche Umgehungen der Mietpreisbremse einzuschränken.
Betroffen sind insbesondere Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen sowie Kündigungen wegen Mietrückständen. Gleichzeitig soll das vereinfachte Modernisierungsverfahren ausgeweitet werden.
Nach dem derzeitigen Entwurf könnten Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten auf etwa 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Möblierungszuschläge müssten künftig transparent und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Die Ausnahme von der Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietungen soll nur noch für Verträge mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten gelten.
Auch bei der Schonfristzahlung sind Änderungen vorgesehen: Eine vollständige Nachzahlung von...