120 Euro fürs Widersprechen?

Shownotes

💬 In dieser Folge

Warum Tübingen 120 Euro pro abgelehntem Widerspruch verlangt

Welche rechtlichen Grundlagen dahinterstehen

Wie Haus & Grund die Lage bewertet

Was Eigentümer jetzt beachten sollten

Tipps, um unnötige Gebühren zu vermeiden

Transkript anzeigen

🎧 Podcast-Transkript

Intro

🎵 [kurzer Jingle, sachlich-modern, in Haus-und-Grund-Blau]

Christoph Schoder:Willkommen bei Haus & Grund – Eigentum verstehen.Heute geht es um ein Thema, das in Baden-Württemberg gerade hohe Wellen schlägt:120 Euro Gebühr für unbegründete Grundsteuer-Widersprüche in Tübingen.

Was steckt dahinter?Ist das rechtlich zulässig – und was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?Wir ordnen die Fakten ein, klären rechtliche Hintergründe und geben praktische Tipps,wie man jetzt richtig reagiert.

Segment 1 – Was passiert in Tübingen?

Christoph Schoder:Die Stadt Tübingen sorgt mit einer ungewöhnlichen Maßnahme für Gesprächsstoff:Wer dort gegen seinen Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegt,ohne ihn konkret zu begründen,muss künftig mit einer Bearbeitungsgebühr von 120 Euro rechnen.

Oberbürgermeister Boris Palmer begründet diesen Schritt damit,dass hunderte von Widersprüchen eingegangen seien –viele davon pauschal, also ohne jeden Bezug zum individuellen Fall.

Er sagte wörtlich:

„Die Allgemeinheit soll nicht für massenhaft unbegründete Widersprüche zahlen müssen.“

Laut Stadtverwaltung geht es um rund 400 bis 650 Widersprüche,die teils identisch formuliert oder offensichtlich unzulässig waren.Um die Verwaltung zu entlasten,hat die Stadt auf Grundlage der kommunalen Gebührenordnungeine Pauschale festgelegt: 120 Euro pro abgelehntem Widerspruch.

Segment 2 – Der rechtliche Hintergrund

Christoph Schoder:Darf eine Kommune das überhaupt?Ja – zumindest grundsätzlich.

Nach dem Landesgebührengesetz Baden-Württemberg, genauer § 16,dürfen Gemeinden Gebühren verlangen,wenn jemand eine sogenannte individuell zurechenbare Leistung in Anspruch nimmt.Und das kann auch die Bearbeitung eines Widerspruchs sein –besonders dann, wenn er offensichtlich unbegründet ist.

Die Stadt Tübingen beruft sich also auf bestehendes Landesrecht.Allerdings prüfen derzeit Juristen und der Verband Haus & Grund, ob die pauschale Höhe von 120 Euro verhältnismäßig ist.Denn Gebühren müssen immer im angemessenen Verhältnis zum Aufwand stehen.

Andere Städte, etwa Heilbronn,haben ähnliche Regelungen eingeführt – meist abgestuft nach Aufwand.Tübingen wählt nun die deutlichste Variante: eine einheitliche Pauschale.

Segment 3 – Reaktionen und Kritik

Christoph Schoder:Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten.Viele Eigentümer empfinden die Gebühr als Abschreckung,Haus & Grund spricht sogar von einer „Hürde für das Recht auf Widerspruch“.

Denn das Grundrecht, Verwaltungsakte prüfen zu lassen,soll niemanden durch Kostenfurcht entmutigen.

Die Stadt wiederum hält dagegen:Das sei keine Strafe, sondern schlicht Kostenwahrheit –wer einen unnötigen Verwaltungsaufwand verursacht,soll ihn auch bezahlen.

In den Medien ist von einer „Verwaltungs-Abschreckungsgebühr“ die Rede.Palmer kontert:

„Das ist kein Strafgeld, sondern eine logische Folge des Verursacherprinzips.“

Für viele Bürger bleibt die Frage:Wann gilt ein Widerspruch eigentlich als unbegründet –und wann nicht?

Segment 4 – Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Christoph Schoder:Ganz wichtig:Ein Widerspruch ist nicht automatisch unbegründet.Er muss nur nachvollziehbar und individuell sein.

Hier ein paar Tipps, um unnötige Gebühren zu vermeiden:

Prüfen, ob ein tatsächlicher Fehler vorliegt.Etwa bei Bodenrichtwert, Grundstücksgröße oder Nutzungsart.

Begründung beifügen.Erkläre kurz, warum du den Bescheid für falsch hältst –am besten mit Zahlen, Dokumenten oder Lageplänen.

Fristen beachten.Ein Monat nach Zustellung – danach ist der Bescheid bestandskräftig.

Unterstützung nutzen.Mitglieder von Haus & Grund können ihre Bescheide prüfen lassenund erhalten Hilfe beim Formulieren eines fundierten Widerspruchs.

Wer also sachlich argumentiert und Belege beilegt,hat nichts zu befürchten –die 120 Euro betreffen nur formal abgelehnte oder offensichtlich unbegründete Fälle.

Segment 5 – Fazit und Ausblick

Christoph Schoder:Die Diskussion um die Grundsteuer in Tübingen zeigt,wie angespannt die Lage vieler Kommunen ist –zwischen hohem Verwaltungsaufwand und wachsender Bürgerkritik.

Ob die Gebühr am Ende rechtlich Bestand hat,wird sich in den kommenden Wochen zeigen –Haus & Grund hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Klar ist:Die Maßnahme sendet ein Signal –an alle, die vorschnell Widerspruch einlegen wollen,aber auch an Verwaltungen,die mit knappen Ressourcen arbeiten müssen.

Unser Rat:Informiert euch gut, prüft eure Bescheide sorgfältigund nutzt das Widerspruchsrecht verantwortungsvoll.

Outro

Christoph Schoder:Das war Haus & Grund – Eigentum verstehen.

Alle Quellen, Links und Tipps findest du in den Shownotes dieser Folge.Wenn dir diese Episode gefallen hat,abonniere uns auf deiner Podcast-Plattformund teile sie gern mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern.

Denn:Informiert zu sein ist der beste Schutz vor Überraschungen.

Bis zum nächsten Mal –und bleib gelassen, auch bei steigender Grundsteuer.

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