Sonnenpower vom Balkon und deren Schattenseiten
Mieter haben künftig einen (einklagbaren) Anspruch darauf, dass der
Vermieter ihnen ein „Balkonkraftwerk“ erlaubt, sofern der Installation kein
ernsthafter sachlicher Grund entgegensteht. Den gleichen Anspruch
bekommen Wohnungseigentümer gegenüber der
Eigentümerversammlung, welche sie um Erlaubnis fragen müssen, bevor
sie eine Steckersolaranlage einsetzen.