Die Nische macht den Unterschied
Vermietet war eine Wohnung mit eineinhalb Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC, Keller und Terrasse. Im Mietvertrag ist die Wohnfläche mit "ca. 48 qm" angegeben. Die Mieterin minderte die Miete wegen einer vermeintlichen Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 % über einen längeren Zeitraum. Irgendwann langte es dem Vermieter. Er kündigte das Mietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzugs, weil der Mietrückstand mindestens 2 Monatsmieten betragen hatte. Die Mieterin zog aber nicht aus. Der Vermieter erhob Räumungsklage. In dem Rechtsstreit wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt. Letzten Endes stritten die Parteien um eine Fläche von 0,14 qm. Diese entfiel auf eine Türnische. Der Bundesgerichtshof hatte nun zu...