Kleinigkeit mit großer Wirkung - Die Kleinreparaturenklausel
Diese Klausel regelt die Verantwortlichkeit für kleinere Reparaturen innerhalb der Mietwohnung. Laut Gesetz sind grundsätzlich die Vermieter:innen für den Erhalt der Mietsache verantwortlich. Die Kleinreparaturenklausel ermöglicht es jedoch, dass auch Mieter:innen an den Kosten für kleinere Reparaturen beteiligt werden können.
Was genau unter "kleineren Reparaturen" zu verstehen ist, kann variieren, aber im Allgemeinen bezieht sich dies auf Gegenstände, die Mieter:innen häufig benutzen, wie zum Beispiel Wasserhähne oder Lichtschalter. Wichtig ist, dass eine Kostenobergrenze für diese Reparaturen im Mietvertrag festgelegt ist. Üblicherweise fallen Reparaturen wie das Auswechseln von Glühbirnen, das Reparieren von Türklinken oder das Abdichten von Wasserhähnen unter diese Kategorie....