Kaminöfen, das ist beim nachträglichen Einbau zu beachten
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Schornsteinfeger darf über Ausnahme entscheiden
Wer einen Kaminofen in einem vor 2022 bestehenden oder genehmigten Haus nachträglich einbauen will, scheitert oft an den Neuregelungen für den Einbau des Schornsteins. Was viele nicht wissen: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf über die Unverhältnismäßigkeit im Einzelfall entscheiden und die Errichtung des Schornsteins nach den alten Regelungen erlauben. Anders als sonst muss für diese Ausnahme kein Antrag nach § 22 der 1. BlmSchV bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Es reicht aus, wenn der Ausnahmetatbestand nach Beratung durch und in Absprache mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in Anspruch genommen wird. Ein unverhältnismäßiger Aufwand dürfte vorliegen, wenn zur Sicherung der ausreichenden Wärmeversorgung in einem bestehenden Gebäude kein geeigneter Platz für den Einbau eines Kaminofens gefunden werden kann, um die strengen neuen Ableitbedingungen einzuhalten.
Wer einen Kaminofen in einem vor 2022 bestehenden oder genehmigten Haus nachträglich einbauen will, scheitert oft an den Neuregelungen für den Einbau des Schornsteins. Was viele nicht wissen: Ableitbedingungen bei neuen Kaminöfen
Die 1. BlmSchV sieht gemäß § 19 Absatz 1 drei alternative Erfüllungsoptionen bei der Errichtung von Schornsteinen für neue Kaminöfen vor:
Die 1. BlmSchV sieht gemäß § 19 Absatz 1 drei alternative Erfüllungsoptionen bei der Errichtung von Schornsteinen für neue Kaminöfen vor: Firstnahe Anordnung, wobei die Schornsteinmündung den First um mindestens 40 Zentimeter überragen muss. Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad muss die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst bezogen werden, wobei eine Dachneigung von 20 Grad zugrunde zu legen ist.
Die 1. BlmSchV sieht gemäß § 19 Absatz 1 drei alternative Erfüllungsoptionen bei der Errichtung von Schornsteinen für neue Kaminöfen vor: Ausführung des Schornsteins gemäß VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017), wenn durch die erste Erfüllungsoption schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden können.
Die 1. BlmSchV sieht gemäß § 19 Absatz 1 drei alternative Erfüllungsoptionen bei der Errichtung von Schornsteinen für neue Kaminöfen vor: Bei bestehenden, vor 2022 errichteten oder genehmigten Gebäuden ist die alte Regelung nach § 19 Absatz 2 anwendbar, wenn die beiden zuvor genannten Anforderungen im Einzelfall unverhältnismäßig sind. Außerdem ist die Austrittsöffnung des Schornsteins je nach Wärmeleistung der Feuerstätte in ausreichender Entfernung zu Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen anzuordnen.
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